Windenergie: Auch in Waldkirch nutzen!

Mit ihrer hohen Stromproduktion leisten Windräder heute bundesweit den wichtigsten Beitrag zur erneuerbaren Stromerzeugung. In Baden-Württemberg sollen bis 2020 mindestens 10% des Strombedarfs aus Windenergie gedeckt werden. Hierfür müssten rund 1000 neue Anlagen gebaut werden. Windräder bringen den Standortgemeinden Gewerbesteuer- und Pachteinnahmen und ermöglichen in Zeiten der Wirtschaftskrise eine sichere Geldanlage in Sachwerte.

In den Höhenlagen des Schwarzwalds gibt es große Potenziale für den Ausbau der Windenergie (s. Windatlas Baden Württemberg 2019). Das Landesplanungsgesetz von 2012 ermöglicht es den Kommunen, weitgehend selbstständig Windstandorte auszuweisen.Die Windkraftnutzung muss hier aber in Einklang gebracht werden mit Natur-, Arten- und Landschaftsschutz.

Aktueller Stand (2019)

Auf Waldkircher Gemarkung gibt es noch kein einziges Windrad. Auf Simonswälder Gemarkung laufen bei den Plattenhöfen mehrere Windkraftanlagen. Auf der Gemarkungsgrenze Gutach/Freiamt ist seit 2015 das Windrad "Tännlebühl" in Betrieb.

Seit Januar 2012 erfolgt die Fortschreibung des Flächennutzungsplans (FNP) in der Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch-Gutach-Simonswald. Nach zahlreichen Einsprüchen von Windkraftgegnern wurde im Oktober 2016 vom Waldkircher Gemeinderat entschieden, den FNP fortzuführen. Die Option, die Arbeit am FNP einzustellen und den Alt-FNP von 2001 aufzuheben wurde mit knapper Mehrheit abgelehnt. Bis Herbst 2019 wurde aber der FNP von der Stadtverwaltung nicht wieder in die Gremien eingebracht. Dies wurde auf unsere Anfrage u.a. damit begründet, dass sich bisher keine Investoren für Konzentrationszonen in der Verwaltungsgemeinschaft interessieren (s. BZ 2.8.19). Unsere Bürgerinitiative fordert alle potenziellen Investoren auf, sich direkt mit OB Götzmann in Verbindung zu setzen.

Die Verwaltung hatte von ursprünglich 57 Konzentrationszonen 18 Flächen in die engere Auswahl genommen.

Ziele
Um die Waldkircher Windenergie-Potenziale inder Verwaltungsgemeinschaft endlich zu nutzen, sollte unserer Auffassung nach der FNP so schnell wie möglich verabschiedet werden.

 

Die folgenden Links führen zu Dokumenten aus der Frühphase des FNP-Prozesses:

Karte mit potenziellen Standorten in Waldkirch (2012) 

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Standorten (Sachstandsbericht 2012) 

Stellungnahme unserer BI im Rahmen der FNP-Bürgerbeteiligung (8/2012)

Windenergieerlass Baden-Württemberg (2012)

FAQ-Sammlung des Regierungspräsidiums Freiburg zur Windkraftplanung (2012)

Hinweise der LUBW zur Windkraftplanung (5/2012)

Faktencheck Windenergie

Von Windenergiegegnern im Elztal werden auf Veranstaltungen und in Leserbriefen immer wieder Argumente angeführt, die einer näheren Überprüfung nicht standhalten. Wir haben einige dieser Behauptungen einem Faktencheck unterzogen und möchten die Ergebnisse hier mit der Angabe von allgemein zugänglichen Quellen präsentieren.

Behauptung: Die Windkraft trägt nur mit ca. 1,5 % zur Energieversorgung in Deutschland bei und leistet damit einen vernachlässigbaren Beitrag zum Klimaschutz

Die Zahl von 1,5 Prozent ist auf den gesamten deutschen Primärenergieverbrauch inkl. Verkehr, Wärmeenergie, etc. bezogen. Bei der deutschen Stromerzeugung lag der Anteil der Windkraft  2015 nach vorläufigen Zahlen des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) aber bei 13,3 % und nur noch knapp hinter der Atomenergie (14,1 %). Die Windenergie ist somit neben der Fotovoltaik eine tragende Säule der Energiewende.

Behauptung: Von Windrädern ausgehender Infraschall ist eine unzumutbare Gesundheitsbelastung

Infraschall wird von allen sich bewegenden Objekten ausgesandt und ist ein Bestandteil unserer natürlichen Umgebung (z.B. bei fließenden Gewässern, Meeresbrandung, Wind, Donner). Er besteht aus Schallwellen, die unterhalb der menschlichen Hörschwelle liegen. Auch von vielen technischen Geräten, die sich bewegen oder vibrieren, geht Infraschall aus (z.B. Fahr- und Flugzeuge, Heizungsanlagen, Waschmaschinen, Kühlschränke, Windräder).
Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW Karlsruhe) hat seit 2013 vergleichende Messungen an Windrädern und weiteren Infraschallquellen durchgeführt. Dabei wurde gefunden, dass der Infraschallpegel im Nahbereich (< 300 m) von gängigen modernen Windkraftanlagen (1,8 und 3,2 MW) auf dem gleichen Niveau lag wie der des innerstädtischen Straßenverkehrs. Im Abstand von circa 700 m waren die Infraschallpegel von eingeschalteten Windrädern nur unwesentlich höher als die von ausgeschalteten Anlagen, da der meiste Infraschall in dieser Entfernung vom Wind selbst verursacht wurde. Die höchsten Infraschallpegel wurden in einem fahrenden PKW bei 130 km/h gemessen, einer Situation, der viele Menschen über längere Zeit ausgesetzt sind. Von den im Vergleich zum Verkehr niedrigen Infraschall-Intensitäten in der Umgebung von Windrädern sind nach Aussagen der LUBW keine negativen gesundheitlichen Effekte zu erwarten.  

Behauptung: Bei starkem Windaufkommen müssen die grundlastfähigen Wasserkraftwerke am Rhein extrem stark gedrosselt werden und das Rheinwasser fließt ungenutzt ab.

Seit Dezember 2014 bietet die Fa. Energiedienst als Betreiber der Wasserkraftwerke Rheinfelden und Laufenburg Wasserkraftstrom als „negative Regelleistung“ an (Badische Zeitung vom 15.3.16). Das heißt, dass bei einem Strom-Überangebot bestimmte Kraftwerke schnell ausgeschaltet werden, um das Netz zu entlasten. Dies wird mit den Betreibern vertraglich vereinbart und ermöglicht ihnen Zusatzerlöse. Der Verkauf von einer solchen Regelleistung ist zwar ein Verlust von sauberem Strom. Da solche Drosselungen aber nur für 15-30 min erfolgen, ist die verlorene Strommenge übers Jahr betrachtet gering. In der Summe darf die Fa. Energiedienst am Hochrhein maximal drei Prozent des Stroms zugunsten der Systemstabilität opfern. Wasser- und auch Windkraft werden für solche Regelleistungen zunehmend attraktiver, da Kohlekraftwerke dafür zu unflexibel sind und bei hohem Stromangebot einfach weiterlaufen.

Behauptung: Man braucht 50.000 Windräder, um ein einziges AKW zu ersetzen  

Diese Zahl ist mindestens um den Faktor 10 zu hochgegriffen. Bei einer älteren Berechnung aus dem Jahr 2011 kam tagesschau.de auf 4400 Windräder, die nötig sind um ein AKW zu ersetzen.

Hier noch ein aktueller Vergleich aus unserer Region. Der Fessenheimer Block 1 hat 2015 nach Angaben der internationalen Atomenergiebehörde insgesamt  7,19 Mrd. kWh  Strom produziert (Block 2: 5,67 Mrd. kWh). Moderne Windräder im Schwarzwald (z.B. das 3 MW Windrad Tännlebühl Freiamt) produzieren im Jahr ca. 5 Mio. kWh Strom. Um den Fessenheimer Block zu ersetzen, bräuchte man also ca. 1450 Windräder dieser Leistungsklasse.

Einen weiterführenden Faktencheck gibt es auch beim BUND und beim NABU.