Wieso Laufzeitverlängerung?
Die Fakten sprechen für Verkürzung!

Im so genannten Atomkonsens wurde nach sehr schwierigen Verhandlungen 2000 vereinbart, dass sämtliche AKW in Deutschland nach einer bestimmten Rest­strom­menge außer Betrieb gehen sollen. Diese Regelung soll die Zeit über­brücken, bis die Atomenergie durch Erneuer­bare Energie (EE) allmählich ersetzt werden kann. Die damals noch 19 AKW sollten als Brücken­techno­logie noch weiter laufen, aber nach und nach vom Netz gehen, bis 2023 schließlich das letzte AKW abgeschaltet würde.

Seither wurden die Prognosen, wie schnell der Markt­anteil der EE steigen würde, ständig erhöht. Die Realität hat die Voraussagen regelmäßig über­troffen, wir haben Strom im Überfluss. Inzwischen ist Deutschland Strom­export-Welt­meister. Das bedeutet, dass wir die Atomkraftwerke schneller abschalten könnten als im Atom­kon­sens vereinbart. Doch dies ist mit den Atom­konzernen kaum auszuhandeln. 

Umso unverschämter ist jetzt der Versuch, die Laufzeiten der AKW sogar über den Atom­konsens hinaus verlängern zu wollen. Natürlich träumen die Atom­kon­zerne davon, Milliarden-Profit einzufahren ohne das Geschäftsmodell ändern zu müssen. Aber dass sich Schwarz-Gelb nicht entblöded, nach der Hotel­branche auch noch der Atom-Lobby willfährig zu werden, stellt diese Regierung nun endgültig bloß. Denn hier geht es nicht nur um Milliarden, sondern obendrein um die Bedrohung durch alters­schwache Reaktoren oder Terror­an­griffe und um Tausende zusätzliche Tonnen Atommüll für 30.000 zukünftige Generationen — ohne jede energietechnische oder volkswirt­schaft­li­che Notwendigkeit.

Nein, es gibt keinen Grund, die AKW-Laufzeiten über die vereinbarten Zeiten hinaus zu verlängern. Keines der vielen Gutachten geht bisher davon aus, dass dies notwendig werden könnte. Und sollten wir in 10 Jahren feststellen, es reicht wider Erwarten doch noch nicht ganz, kann man für die dann noch laufenden 5 AKW immer noch eine Laufzeitverlängerung vereinbaren mit den Betreibern. Es gibt keinen Grund, dies heute schon zu tun.

Davon völlig unabhängig muss die Einführung einer Brennelementesteuer die Atomkonzerne endlich an den Entsorgungskosten des strahlenden Mülls beteiligen. Angesichts der Milliardengewinne wäre es unerträglich, sollten die enormen Entsorgungskosten am Steuerzahler hängen bleiben. hjk

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Hintergründe bei ZDF Frontal21 vom 13. 7. 2010
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Wolfgang Renneberg, ehem. Abtei­lungs­leiter Reaktorsicherheit im Bun­des­umweltministerium: „Das ist ein Ausverkauf an Sicherheit.“

Auch ein neuer Para­graph im Atom­gesetz, 7d, soll die Atom­kon­zerne von teuren Sicher­heits­anfor­derungen befreien.

Laufzeitverlängerung = Gefahrzeitverlängerung!